Vorsitzender
Vorstand
Vorstand
Vorstand
Zu den nicht stimmberechtigten Mitgliedern gehören:
Vertreter der Kirchenvorstände und alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams
Nach der Satzung hat der Pfarrgemeinderat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Der Pfarrgemeinderat wird immer für vier Jahre gewählt und hat in unserem Seelsorgebereich 20 stimmberechtigte Mitglieder und weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder.
Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören:
Geborene Mitglieder | Gewählte Mitglieder | |
Karl-Josef Schurf |
Dr. Lothar Becker |
Michael Neumann |
Vorsitzender
Vorstand
Vorstand
Vorstand
Zu den nicht stimmberechtigten Mitgliedern gehören:
Vertreter der Kirchenvorstände und alle weiteren Mitglieder des Pastoralteams